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Leichte Sprache in der Praxis: Regeln, Beispiele & Checkliste

Wer einmal versucht hat, einen Brief vom Amt in Leichte Sprache zu übersetzen, merkt bald: Die Regeln sind schnell gelesen. Schwierig wird es bei jedem einzelnen Satz, bei jedem „nicht“ und bei jeder Abkürzung, die in der Behörde niemandem auffällt und zu Hause am Küchentisch zur Hürde wird.

von Oli Feiler · 6. Oktober 2026

Seit März 2025 bündelt die DIN SPEC 33429 erstmals einheitliche Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache (1). Sie behandelt Wörter und Sätze ebenso wie Gestaltung, Bilder, digitale Medien und die Prüfung durch Menschen mit Lernschwierigkeiten. Das ganze Regelwerk passt in keinen Blogartikel. Sechs Regeln zeigen aber gut, wo beim Übersetzen die meisten Entscheidungen fallen und warum Leichte Sprache weit mehr ist als kurze Sätze.

Ein Satz trägt einen Gedanken

Die häufigste Übersetzungssünde ist der Schachtelsatz, der drei Bedingungen, eine Frist und eine Ausnahme in einem Atemzug unterbringt. In Leichter Sprache bleiben Sätze kurz, im Durchschnitt acht bis zehn Wörter, und in der Regel trägt jeder Satz nur eine Aussage.

Vorher:
„Der Antrag auf Wohngeld ist unter Beifügung der erforderlichen Nachweise innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieses Schreibens bei der zuständigen Stelle einzureichen.“

Nachher:
„Sie möchten Wohn-Geld bekommen? Dann füllen Sie den Antrag aus. Legen Sie Ihre Papiere dazu. Zum Beispiel Ihren Mietvertrag. Schicken Sie alles an das Amt. Dafür haben Sie 4 Wochen Zeit.“

Aus einem Satz werden sechs Zeilen. Was nach Stilverlust aussieht, ist die eigentliche Übersetzungsarbeit: Jede Bedingung und jede Frist bekommt ihren eigenen Platz und versteckt sich nicht länger hinter einem Komma.

Verneinungen werden leicht überlesen

„Nicht“ und „kein“ gehören zu den Wörtern, die beim Lesen schnell untergehen, gerade wenn ein Text nur überflogen wird. Das Netzwerk Leichte Sprache empfiehlt deshalb, Verneinungen zu vermeiden, wo es geht (2). Bleibt eine Verneinung nötig, wird sie deutlich hervorgehoben.

Vorher:
„Ohne vorherige Terminvereinbarung ist eine Bearbeitung Ihres Anliegens nicht möglich.“

Nachher, Variante ohne Verneinung:
„Sie brauchen einen Termin. Nur dann können wir Ihnen helfen.“

Nachher, wenn die Verneinung bleiben soll:
„Kommen Sie nicht ohne Termin.“

Die zweite Variante zeigt das bewährteste Mittel der Hervorhebung: Das Wort „nicht“ steht fett. Das Auge stolpert dann genau dort, wo es stolpern soll.

Fachbegriffe werden im Text erklärt

Amtsdeutsch lebt von Abkürzungen und Fachwörtern, die in der Behörde jeder kennt. Wer einen solchen Brief zu Hause liest, bleibt oft ratlos zurück.

Vorher:
„Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular im ausreichend frankierten Rückumschlag bis spätestens 15.11. an die o. g. Anschrift.“

Nachher:
„In diesem Brief ist ein zweiter Umschlag. Das ist der Rück-Umschlag. Stecken Sie das Formular in den Rück-Umschlag. Kleben Sie eine Briefmarke auf den Rück-Umschlag. Werfen Sie den Brief in einen Briefkasten. Der Brief muss bis zum 15. November bei uns sein.“

„Frankiert“ und „o. g.“ verschwinden vollständig. „Rück-Umschlag“ bleibt, weil das Wort mehrfach vorkommt, wird aber bei der ersten Nennung erklärt. Der Bindestrich gliedert das Wort in überschaubare Teile. Er wird gezielt gesetzt: Vertraute Wörter wie „Briefmarke“ oder „Briefkasten“ bleiben zusammen, weil eine Trennung ihr bekanntes Wortbild eher stört. Statt des Bindestrichs ist auch der Mediopunkt verbreitet, ein kleiner Punkt auf halber Höhe: „Rück·umschlag“. Er gliedert das Wort ebenso, lässt aber die gewohnte Rechtschreibung unangetastet.

Leichte Sprache erklärt, der Originaltext kann trotzdem gelten Bei Bescheiden, Verträgen oder Gesetzen ist eine Fassung in Leichter Sprache meist eine Erklärung des verbindlichen Textes und hat keine eigene Rechtskraft. Dann muss klar erkennbar sein, welcher Text rechtlich gilt. Vereinfachen heißt dabei nie, rechtlich wichtige Informationen wie Fristen oder Pflichten wegzulassen. Wie Behörden Bescheide erläutern, regelt etwa § 11 BGG.

Bilder erklären mit

Bilder können das Verstehen erheblich erleichtern. Gehört ein Bild zu einer bestimmten Information, steht es direkt beim entsprechenden Text und wiederholt oder ergänzt, was dort steht (3). Ein Piktogramm für „Antrag stellen“ neben dem passenden Absatz hilft auch dann noch, wenn ein einzelnes Wort unklar bleibt.

Gute Illustrationen für Leichte Sprache zeigen eine Sache und lassen alles Überflüssige weg: klare Umrisse, wenige Farben, kein unruhiger Hintergrund. Hinter Text gehören keine Bilder, sie erschweren das Lesen. Wichtig ist auch der Ton. Wer Leichte Sprache liest, ist in aller Regel erwachsen, und die Bilder sollten ihn auch so ansprechen, statt kindlich zu wirken.

Bei umfangreichen Angeboten lohnt sich ein eigener Stil. Wiederkehrende Figuren und Motive werden schneller erkannt, und eigens entwickelte Illustrationen lassen sich genau auf den Inhalt abstimmen, statt aus Bildsammlungen zusammengesucht zu werden.

Schrift und Layout geben Halt

Leichte Sprache braucht eine große, klare Schrift ohne Serifen. Für gedruckte Texte empfiehlt das Netzwerk Leichte Sprache mindestens 14 Punkt. Dazu kommen ein großzügiger Zeilenabstand, linksbündiger Satz ohne Blocksatz und deutliche Abstände zwischen den Absätzen. Jeder Satz beginnt in einer neuen Zeile.

Dazu gehört eine unauffälligere Regel: Ein Zeilenumbruch sollte möglichst nicht mitten durch eine Sinneinheit laufen. „Sie möchten Wohn-Geld bekommen?“ steht in einer Zeile, auch wenn die Spalte noch Platz für ein weiteres Wort hätte. Lieber steht die Zeile kürzer, als dass ein Gedanke auseinandergerissen wird.

Auf Websites kommt hinzu, dass sich die Schrift vergrößern lassen muss, ohne dass das Layout zerbricht. Auch der Weg zum Text muss leicht sein: Das Angebot in Leichter Sprache sollte von jeder Seite aus gut auffindbar sein, Links brauchen verständliche Bezeichnungen und Bilder passende Alternativtexte.

Zahlen und Zeit brauchen ein Maß

Hohe Zahlen, Durchschnittswerte und Prozentangaben gelten in der Leichten Sprache als schwer, weil sie ohne Anschauung bleiben. Wo es möglich ist, wird gerundet oder veranschaulicht.

Vorher:
„Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit durchschnittlich 23 Werktage.“

Nachher:
„Wir brauchen meistens etwa 5 Wochen für Ihren Antrag.“

Wo eine exakte Zahl rechtlich relevant ist, etwa bei einer Frist, bleibt sie stehen. Gerundet werden nur schmückende Zahlen, Zahlen mit Konsequenz bleiben exakt.

Geprüft wird von denen, für die geschrieben wird

Leichte Sprache unterscheidet sich von Einfacher Sprache durch eine stärkere Vereinfachung und eine engere Zielgruppe. Zur Qualitätssicherung gehört deshalb auch eine Verständlichkeitsprüfung mit Menschen aus genau dieser Zielgruppe: Ein Text gilt erst als fertig, wenn Prüferinnen und Prüfer mit Lernschwierigkeiten ihn geprüft und als verständlich bewertet haben. Das geschieht in kleinen Gruppen oder im Einzelgespräch, in dem sich Verständnisprobleme oft am genauesten zeigen.

Sorgfältiges Schreiben kann diesen Schritt nicht ersetzen, so gut die übrigen Regeln auch angewendet wurden. Auch die DIN SPEC 33429 sieht die Prüfung durch die Zielgruppe ausdrücklich vor. Wer Texte für eine Behörde, eine Klinik oder eine Beratungsstelle übersetzt, sollte diesen Schritt von Anfang an einplanen.

Checkliste für den eigenen Text

  • Trägt jeder Satz in der Regel nur eine Aussage?
  • Sind Verneinungen vermieden oder deutlich hervorgehoben?
  • Ist jeder Fachbegriff bei erster Nennung erklärt oder ganz ersetzt?
  • Stehen Bilder dort, wo sie das Verstehen erleichtern, direkt beim passenden Text?
  • Ist die Schrift groß, klar und linksbündig gesetzt?
  • Bricht keine Zeile mitten in einer Sinneinheit um?
  • Sind schmückende Zahlen gerundet und rechtlich relevante Zahlen exakt geblieben?
  • Ist klar, welcher Text rechtlich gilt?
  • Wurde der fertige Text in einer Verständlichkeitsprüfung getestet?

Neun Fragen, ein Ziel: ein Text, den auch die Person versteht, für die er gedacht war.

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Quellen

  1. DIN Media: DIN SPEC 33429:2025-03, Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache
  2. Netzwerk Leichte Sprache: Die Regeln für Leichte Sprache
  3. Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Leichte Sprache
Oli Feiler

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Oli Feiler, Experte für Leichte Sprache