Die DSGVO verlangt eine transparente Information über Art und Umfang der Datenverarbeitung — und das betrifft praktisch jede Webseite. Schon die Verarbeitung von IP-Adressen durch Ihren Server begründet eine Informationspflicht. Sobald externe Schriften, Analyse-Tools oder eingebettete Inhalte hinzukommen, steigen die Anforderungen erheblich.
Nach mehreren hundert DSGVO-Prüfungen wissen wir: Die meisten Webseitenbetreiber sind nicht nachlässig, sondern schlicht unzureichend informiert. Die Regulierung ist komplex, die technischen Zusammenhänge sind es ebenfalls.
Unser Ansatz ist systematisch: Wir analysieren Ihr Webangebot, bewerten die Ergebnisse im persönlichen Gespräch und setzen die vereinbarten Maßnahmen direkt um.
Ja. Die DSGVO betrifft nahezu alle Unternehmen mit einem Webangebot. Bereits die automatische Verarbeitung von IP-Adressen durch Ihren Server begründet Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO. Sobald externe Scripte, Webfonts oder Analyse-Tools eingebunden sind, steigen die Anforderungen. Wir beraten Sie gern.
Nein. Eine Datenschutzerklärung ist wichtig, ersetzt aber keine technische Prüfung. Wenn externe Dienste, Tracking, Formulare oder Cookies nicht korrekt eingebunden sind, muss die Website selbst angepasst werden. Der QuickCheck prüft beides: Rechtstexte und technische Umsetzung.
Der QuickCheck umfasst Analyse, Auswertung und persönliche Beratung. Sind darüber hinaus technische Anpassungen notwendig, stimmen wir Aufwand und Kosten transparent mit Ihnen ab, bevor wir mit der Umsetzung beginnen. Bei technisch älteren Websites zeigt sich in der Praxis häufig: Einzelne Anpassungen reichen nicht aus, eine grundlegende Überarbeitung ist dann wirtschaftlicher als viele kleine Korrekturen. Auch das besprechen wir offen mit Ihnen.
Alle Texte — Datenschutzerklärung, Impressum, Disclaimer — liefern wir auf Deutsch, Englisch und vielen weiteren Sprachen. Ergänzende Textbausteine wie Einwilligungshinweise für Formulare erhalten Sie ebenfalls in beiden Sprachen.
Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten stehen Ihrem Unternehmen ohne Interessenskonflikt als externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung. Wir begleiten Sie bei Prozessbewertungen, Verfahrensübersichten und Mitarbeiterschulungen.
Datenschutz beginnt oft auf der Webseite, betrifft aber die gesamte Organisation. Wir beraten kleine und mittelständische Unternehmen zur DSGVO und zum BDSG. Von der Einschätzung bestehender Prozesse bis zur laufenden Begleitung als externer Datenschutzbeauftragter.
Die verfügbaren Optionen hängen von Ihrem Hosting-Anbieter ab. Wir klären das mit Ihnen und veranlassen die Aktivierung. Kunden von urbanhosting erhalten ein Let's-Encrypt-Zertifikat kostenfrei, auf Wunsch richten wir auch höherwertige Zertifikate von Anbietern wie GlobalSign oder DigiCert ein.
Nein, ein neues Gesetz tritt 2026 nicht in Kraft, die DSGVO gilt unverändert seit 2018. Der Begriff „DSGVO 2026" sorgt trotzdem für Verunsicherung, weil sich zwei Dinge tatsächlich ändern: Die Kontrollpraxis bei Cookie-Bannern wird strenger, und die EU-Kommission diskutiert mit dem Digital-Omnibus-Paket eine Vereinfachung des Consent-Managements. Beschlossen ist davon noch nichts. Für Ihre Website heißt das: Handeln lohnt sich nicht wegen eines neuen Gesetzes, sondern weil die bestehenden Anforderungen konsequenter durchgesetzt werden.
Das Erheben, Speichern und Verarbeiten Ihrer Daten aus diesem Formular erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Nähere Informationen zum Datenschutz und dem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Ihren Rechten als betroffene Person entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.