Leichte Sprache öffnet Ihre Inhalte für Menschen mit Lernschwierigkeiten, für Menschen, die Deutsch lernen, und für alle, denen komplexe Texte schwerfallen. Für mehr Inklusion, im Netz und darüber hinaus.
Viele Seiten in Leichter Sprache wirken wie ein Anhang: kurze Zeilen, Bilder aus Sammlungen, die weder zum Inhalt noch zur Website passen, und ein Link, der nur schwer zu finden ist. Dabei braucht gerade diese Zielgruppe schnelle Orientierung. Gelingt der Einstieg nicht, erreichen die Inhalte genau die Menschen nicht, für die sie gedacht sind.
Damit Leichte Sprache wirkt, braucht es mehr als kurze Sätze. Wir entwickeln Text, Bilder und Gestaltung gemeinsam: Jedes Bild erklärt den Abschnitt, neben dem es steht, die Seite folgt den Regeln der Leichten Sprache und passt zu Ihrem Erscheinungsbild. Und sie ist von jeder Unterseite aus mit einem Klick erreichbar.
Leichte Sprache folgt klaren Regeln und Empfehlungen und richtet sich vor allem an Menschen mit Lernschwierigkeiten. Einfache Sprache ist freier und näher an der Alltagssprache. Auf Wunsch übersetzen wir Ihre Texte auch in Einfache Sprache. Die Unterschiede im Detail erklärt unser Beitrag zu Leichter und Einfacher Sprache.
Öffentliche Stellen des Bundes müssen nach § 4 BITV 2.0 bestimmte Erläuterungen in Leichter Sprache bereitstellen: zu den wesentlichen Inhalten, zur Navigation, zur Erklärung zur Barrierefreiheit und zu weiteren Angeboten in Leichter Sprache. Für Länder und Kommunen gelten die jeweiligen Landesregelungen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen nicht generell zu Leichter Sprache, verlangt je nach Angebot aber verständliche und barrierefreie Informationen.
Nein. Einen Bereich in Leichter Sprache integrieren wir in Ihre bestehende Website. Gestaltung, Navigation und Komponenten passen wir so an, dass die Inhalte verständlich und barrierefrei nutzbar sind und zu Ihrem Auftritt gehören.
Leichte Sprache ist ein Teil der Barrierefreiheit. Eine technisch barrierefreie Website ist nicht automatisch leicht verständlich, und ein Text in Leichter Sprache macht noch keine barrierefreie Website. Erst zusammen ergeben Verständlichkeit und technische Barrierefreiheit einen zugänglichen Webauftritt. Mehr dazu auf unserer Seite zur Barrierefreiheit.
Ja. Texte und Illustrationen in Leichter Sprache eignen sich ebenso für Flyer, Broschüren, Aushänge, Formulare oder Ausstellungstafeln. Die Illustrationen erhalten Sie als Bitmap (JPG, PNG etc.) und als Vektorgrafik (SVG, AI, PDF), damit lassen sie sich in jeder Größe weiterverwenden. Auf Wunsch gestalten wir die Druckfassung gleich mit. Liegen Ihre Texte bereits vor, entwickeln wir auch nur die passenden Bilder.
Ja. Wir bieten Kompaktkurse an, mit einem Schwerpunkt in der Eingliederungshilfe: in Werkstätten, besonderen Wohnformen und Wohngemeinschaften. Ihr Team lernt dort die Regeln der Leichten Sprache kennen und übt an eigenen Texten. So können Sie kleinere Texte selbst schreiben und wissen, worauf es bei Übersetzung und Prüfung ankommt.
Bilder sollen den Text unterstützen, eindeutig erkennbar sein und ohne unnötige Details auskommen. Sie stehen direkt bei dem Inhalt, auf den sie sich beziehen, und werden nicht als Hintergrund eingesetzt. Seit März 2025 bündelt die DIN SPEC 33429 die Empfehlungen für Sprache, Gestaltung und Bilder. Auf Websites zeichnen wir die Illustrationen zudem entsprechend ihrer Funktion barrierefrei aus.
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