Schätzungen zufolge sind in Deutschland elf bis zwölf Millionen Menschen dauerhaft oder vorübergehend auf Leichte Sprache angewiesen. Menschen mit Lernschwierigkeiten zählen dazu, ebenso Menschen mit Demenz, mit geringer Lesekompetenz oder mit wenig Deutschkenntnissen. Das ist etwa ein Achtel der Bevölkerung. Nach Angaben des Fachanbieters capito bewegen sich je nach Themengebiet rund 60 Prozent der Menschen sprachlich nur bis zum Niveau B1, während die meisten Informationstexte – von der Bedienungsanleitung bis zum medizinischen Befund – auf den Niveaus C1 bis C2 verfasst werden. Wer schreibt, schreibt meistens an der eigenen Leserschaft vorbei.
Für diese Lücke gibt es zwei Antworten, die im Alltag ständig verwechselt werden: Leichte Sprache und Einfache Sprache. Beide wollen denselben Missstand beheben. Beide gehen dabei komplett unterschiedliche Wege, mit unterschiedlichen Zielgruppen, unterschiedlichen Regeln und, das ist der eigentlich entscheidende Punkt, unterschiedlicher Verbindlichkeit.
Leichte Sprache ist keine literarische Stilfrage, sondern ein reglementiertes Verfahren. Das Netzwerk Leichte Sprache ist der einflussreichste Akteur: Es existiert seit 2006, wurde 2013 ein eingetragener Verein und arbeitet inklusiv, das heißt, Menschen mit und ohne Lernbehinderungen erarbeiten die Regeln gemeinsam. Das aktuelle Regelwerk umfasst 48 einzelne Regeln in sechs Kategorien, von der Wortwahl (W1 bis W12) über Satzbau bis zur Bebilderung (G1 bis G17) (1). Daneben bestehen weitere Regelwerke, unter anderem von der Forschungsstelle Leichte Sprache der Universität Hildesheim und von Inclusion Europe, nebeneinander, nicht immer deckungsgleich. Seit März 2025 gibt es mit der DIN SPEC 33429 den bislang ernsthaftesten Versuch, diese konkurrierenden Regelwerke in einen gemeinsamen Standard zu überführen (2).
Was das Netzwerk Leichte Sprache von den übrigen Regelwerken unterscheidet, ist ein Kriterium, das kein anderes Sprachregister kennt: Ein Text gilt erst dann als Leichte Sprache, wenn ihn mindestens zwei ausgebildete Prüfer:innen mit geistiger Behinderung freigegeben haben. Nicht von einer Lektorin, nicht von einer KI, sondern von Menschen mit Lernschwierigkeiten, für die der Text gedacht ist. Diese Prüfung ist kein bürokratisches Anhängsel. Sie ist der Kern des Verfahrens. Alles andere, kurze Sätze, ein Gedanke pro Zeile, erklärte Fachwörter, große Schrift, lässt sich lernen und anwenden. Ob es tatsächlich verstanden wird, entscheidet am Ende ausschließlich die Zielgruppe.
Einfache Sprache verzichtet auf die Prüfpflicht, aber nicht mehr auf jede Verbindlichkeit. Ihre Zielgruppe ist breiter und diffuser: Menschen mit geringerer Lesekompetenz, mit Deutsch als Zweitsprache, ältere Menschen, aber ebenso alle, die einen Vertrag oder einen Amtsbrief einfach nur schnell verstehen wollen, ohne ihn dreimal zu lesen. Wer für diese Zielgruppe schreibt, verzichtet auf Fachjargon, verschachtelte Sätze und unnötige Fremdwörter, bleibt aber näher an der Standardsprache als die Leichte Sprache.
Lange galt: Leichte Sprache hat Regeln, Einfache Sprache hat höchstens Empfehlungen. Das stimmt seit Kurzem nicht mehr ganz. Seit dem 26. April 2024 gibt es mit der DIN 8581-1 eine eigene deutsche Norm für Einfache Sprache, die die internationale DIN ISO 24495-1 von 2023 für den deutschen Sprachraum konkretisiert (3). Der Unterschied zur Leichten Sprache liegt damit nicht mehr darin, dass die eine geregelt und die andere frei wäre. Er liegt darin, wer über die Regel entscheidet: bei der Einfachen Sprache eine Fachnorm, bei der Leichten Sprache am Ende die Zielgruppe selbst.
Wie groß der Abstand zwischen beiden ausfallen kann, zeigt ein einfaches Beispiel. Ein typischer Satzungssatz: „Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen über Anträge, sofern die Satzung keine abweichende Mehrheit vorsieht.“
In Leichter Sprache, ein Gedanke pro Satz, keine Nebensätze: „Die Mitglieder-Versammlung trifft Entscheidungen. Dafür gibt es eine Abstimmung. Ein Antrag ist angenommen, wenn mehr als die Hälfte der Stimmen dafür ist. Das gilt, wenn in der Satzung nichts anderes steht.“
In Einfacher Sprache, näher an der Standardsprache, aber ohne Schachtelsatz: „Über Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung per Mehrheitsbeschluss: Die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen reicht, wenn die Satzung nichts anderes festlegt.“
Drei Sätze, ein Inhalt, drei Zielgruppen.
Für öffentliche Stellen ist die Frage längst keine freiwillige Kür mehr. Das Behindertengleichstellungsgesetz verlangt in Paragraf 11 ausdrücklich verständliche Sprache und Leichte Sprache (4), und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung konkretisiert das für Websites: Bundesbehörden und mit Bundesmitteln finanzierte Einrichtungen müssen die wesentlichen Inhalte ihrer Startseite in Leichter Sprache und Gebärdensprache erläutern (5). Für einen Fachverband mit eigener Rechtsform ist das nicht automatisch bindend, es sei denn, er erfüllt hoheitliche Aufgaben oder wird überwiegend öffentlich finanziert.
Trotzdem betrifft die Frage viele Verbände und Fachgesellschaften auch ohne gesetzlichen Zwang, und zwar aus einem einfachen Grund: Ihre Mitgliedschaft ist selten homogen. Ein Fachverband mit medizinischem Anspruch hat neben Ärztinnen und Ärzten oft auch Patientenvertretungen, ältere Mitglieder und ehrenamtlich Engagierte ohne akademischen Hintergrund. Wer eine Satzungsänderung, eine Beitragsordnung oder eine Einladung zur Jahrestagung ausschließlich im Behördendeutsch formuliert, schließt einen Teil der eigenen Mitglieder faktisch aus der eigenen Kommunikation aus.
An dieser Stelle lohnt ein Seitenblick, der über die Barrierefreiheit hinausweist. Im Artikel über das Training von Sprachmodellen ging es zuletzt darum, wie Annotatoren mit ihren Präferenzurteilen den Ton eines Sprachmodells formen, meist anonym und ohne dass ihre Kriterien offenliegen. Bei der Leichten Sprache ist das Verhältnis umgekehrt: Wer über einen Text urteilt, ist benannt, gehört zur Zielgruppe selbst, und sein Urteil trägt das gesamte Verfahren. Zwei Wege zu verständlicher Sprache, und nur bei einem lässt sich zurückverfolgen, wer am Ende entschieden hat, ob sie funktioniert. Selbst Fachleute für Leichte Sprache raten deshalb zur Vorsicht bei Künstlicher Intelligenz: Sie kann Übersetzer:innen unterstützen, ihr Urteil aber nicht ersetzen.
Wer beide Sprachformen anbieten will, muss diesen Unterschied auch organisatorisch ernst nehmen. Einfache Sprache lässt sich mit geschultem Blick direkt verfassen und liefern. Leichte Sprache dagegen bleibt ohne die Prüfung durch die Zielgruppe unvollständig, ganz gleich, wie sorgfältig das Regelwerk angewendet wurde. Bei urbanstudio ist das kein theoretisches Wissen: Wir haben uns in eigenen Fortbildungen mit dem Regelwerk der Leichten Sprache auseinandergesetzt und liefern Einfache Sprache direkt, während wir bei Leichter Sprache offen auf die notwendige externe Prüfung durch die Zielgruppe verweisen, statt sie zu unterschlagen.
Verständlich zu schreiben ist kein Zugeständnis an ein kleineres Publikum.
Es ist die Voraussetzung dafür, überhaupt eines zu haben.