Digitale Barrierefreiheit

Ihre barrierefreie Website.
Prüfung & Umsetzung.

Systematische Prüfung durch erfahrene Accessibility- und Web-Experten, persönliche Beratung und direkte Umsetzung, nach BFSG und WCAG 2.1 AA.

Unverbindlich und kostenfrei.

7,9
Schwerbehinderte in Deutschland
22
der Deutschen sind 65 oder älter
96
der Top-Websites nicht konform
16
der Weltbevölkerung betroffen

Barrierefreiheit gehört zum Web. Das BFSG macht sie verbindlich.

Eine gute Website muss für möglichst viele Menschen verständlich und bedienbar sein, unabhängig von Sehkraft, Gehör oder Lesefähigkeit. Barrierefreiheit ist deshalb kein nachträglicher Zusatz, sondern Teil professioneller Konzeption.

Das BFSG macht Barrierefreiheit für zahlreiche Anbieter verbindlich. Aber auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt sich Barrierefreiheit: mehr Reichweite, robusterer Code und bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen.

Systematisch prüfen, bevor es Probleme gibt.

Die meisten Barrieren fallen oft erst auf, wenn sich jemand beschwert oder eine Abmahnung eingeht. Wir analysieren Ihr Webangebot schon zuvor, prüfen Inhalt, Design, Komponenten und technischen Aufbau:

  • keine unentdeckten Barrieren mehr
  • priorisierte, umsetzbare Maßnahmen statt Fachchinesisch
  • klare Dokumentation und fester Ansprechpartner
  • persönliche Auswertung mit einem Profi

    Angebot

    Barrierefreiheits-Check: Audit & Analyse zum Festpreis.

    Prüfung Ihres Webangebots nach WCAG 2.1 AA durch erfahrene Accessibility- und Web-Experten:

    • automatisierter Scan mit urbanaudits, unserem eigenen Prüfwerkzeug, und manueller Check nach WCAG 2.1 AA
    • Test mit Tastatur, Screenreader und assistiven Technologien
    • Dokumentierter Prüfbericht mit Screenshots, Befunden und Prioritäten
    • Persönliches Auswertungsgespräch mit konkretem Maßnahmenplan
    • Auf Wunsch: Angebot für die direkte Umsetzung oder den barrierefreien Relaunch
    Barrierefreiheit ist keine Gängelei, sondern ein Qualitätsmerkmal für ein modernes Land.
    Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung

    Was unsere Kunden sagen...

    Eine kleine Auswahl echter Bewertungen bei Google & Co.

    Sehr nette und kompetente Mitarbeiter. Professionelle Umsetzung des Projekts vom ersten Gespräch an. Verstehen ihr Handwerk, was Programmierung und Barrierefreiheit betrifft. Zu empfehlen!

    Eva Sentek
    München

    Wir haben unsere bestehende Internetseite auf Grund gesetzlicher Vorschriften überarbeiten lassen. Sie ist nun vollständig barrierefrei und wird besser bei Google gefunden. Win-Win. Vielen Dank für die sehr gute Arbeit und die zuverlässige Erreichbarkeit.

    René Scheel
    Chemnitz

    Zwei Webseiten wurden auf DSGVO und auch Barrierefreiheit geprüft. Kleine Fehler unkompliziert bereinigt. Top!

    Henry Kranold
    Hamburg

    Ein wirklich toller Service. Kann ich wirklich nur weiterhelfen empfehlen - Habe ich auch schon Mehrfach. (Preis Leistung stimmt)

    K.S. Lezala
    Köln

    Ich hatte das Thema offen gestanden vor mir hergeschoben. Bin aber sehr froh, dass Ganze angegangen zu sein... Sehr professionell, verständlich und bezahlbar...

    Moritz Löhnhardt
    Berlin

    Super netter und sehr kompetenter Service. Preis-Leistungsverhältnis top. Sehr zu empfehlen!

    Susanne Brüger
    Achim

    Zügige Erledigung des Auftrags - kompetente und freundliche Beratung, sowohl im Vorfeld des Auftrags als auch bei Rückfragen
    Auf jeden Fall zu empfehlen!

    Pension Dimmeler
    Hagnau am Bodensee

    Barrierefreie Website

    Ein Check genügt nicht? Ihre neue barrierefreie Website.

    Nicht jede Website lässt sich sinnvoll barrierefrei nachrüsten. Wenn Theme, Baukastensystem oder technische Struktur grundlegende Barrieren erzeugen, kann ein sauberer Neuaufbau wirtschaftlicher sein als eine lange Reihe einzelner Korrekturen.

    Wir entwickeln Ihre Website dann komplett neu: von Grund auf barrierefrei, mit durchdachter Struktur und sauberer technischer Basis.

    Barrierefreiheits-Leistungen im Überblick

    Von der Analyse über die Bedienbarkeit bis zur Barrierefreiheitserklärung: Wir decken alle relevanten Bereiche ab.

    Barrierefreiheits-Analyse

    Systematische Prüfung Ihres Webangebots nach WCAG 2.1 AA und EN 301 549: Struktur, Bedienbarkeit, Kontraste, Formulare und das Verhalten mit assistiven Technologien. Ergebnis ist ein konkreter Maßnahmenplan.

    Tastaturbedienung & Fokus

    Jede Funktion Ihrer Website muss ohne Maus erreichbar sein, etwa für Menschen, die motorisch eingeschränkt sind oder einen Screenreader nutzen. Wir prüfen die Reihenfolge der Bedienelemente und machen den aktuellen Fokus sichtbar.

    Kontrast & Farbsystem

    Prüfung und Anpassung der Farbkontraste nach den Vorgaben der WCAG: für Fließtext, große Schrift und Bedienelemente. Auf Wunsch entwickeln wir ein konformes Farbsystem gleich mit.

    Semantische Struktur

    Screenreader navigieren nicht visuell, sondern anhand der technischen Struktur einer Seite. Wir sorgen dafür, dass Überschriften, Seitenbereiche und Inhaltsblöcke korrekt ausgezeichnet sind.

    Formulare & Fehlermeldungen

    Beschriftungen, Pflichtfeld-Hinweise und verständliche Fehlermeldungen, damit Kontakt-, Buchungs- und Bestellformulare für alle bedienbar bleiben.

    Medien & Alternativtexte

    Aussagekräftige Alternativtexte für Bilder, Untertitel und Transkripte für Videos sowie zugängliche PDF-Dokumente.

    Einfache & Leichte Sprache

    Wir übersetzen zentrale Inhalte Ihrer Website in Einfache oder Leichte Sprache, auf Wunsch gegengelesen von geschulten Prüferinnen und Prüfern, wie es der Standard vorsieht.

    Barrierefreiheitserklärung

    Eine rechtssichere Erklärung zur Barrierefreiheit nach gängigem Muster, mit nachvollziehbarer Dokumentation des Konformitätsstands und einem Feedback-Mechanismus.

    Laufende Begleitung

    Barrierefreiheit bleibt eine Daueraufgabe. Wir schulen Ihr Redaktionsteam und begleiten Sie dabei, auch neue Inhalte dauerhaft zugänglich zu veröffentlichen.

    BFSG · Schulung

    Barrierefreiheit verstehen und im Alltag umsetzen.

    Was bedeutet das BFSG konkret für Ihre Organisation? Unsere Schulung vermittelt Grundlagen barrierefreier Inhalte und sensibilisiert Ihr Team für das Thema.

    • BFSG und WCAG 2.1 AA im Überblick: Was gilt, was kommt?
    • Typische Barrieren erkennen: Kontraste, Struktur & Navigation, Formulare, Medien
    • Barrierefreie Inhalte erstellen und einfache Tests selbst durchführen
    • Fragen und Diskussion anhand Ihrer eigenen Website
    • Remote oder vor Ort, ca. 90 Minuten

    Häufige Fragen zur Barrierefreiheit

    Ist eine barrierefreie Website Pflicht?

    Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das BFSG Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft zur Barrierefreiheit, etwa Online-Shops, Buchungs- und Vertragsabschlüsse oder Bankdienstleistungen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Für öffentliche Stellen gelten unabhängig davon weiterhin die Vorgaben der BITV 2.0. Ob und in welchem Umfang Ihr Webangebot betroffen ist, klären wir gern im Einzelfall. Bei Verstößen verlangt die zuständige Marktüberwachungsbehörde zunächst Nachbesserung; erst wenn diese ausbleibt, drohen Vertriebs- oder Nutzungsverbote und Bußgelder bis 100.000 €, unabhängig davon schließen Barrieren potenzielle Kundinnen und Kunden aus.

    Was bedeutet WCAG 2.1 AA?

    BFSG und BITV 2.0 regeln, wer zur Barrierefreiheit verpflichtet ist. Die Web Content Accessibility Guidelines und die europäische Norm EN 301 549 legen fest, wie eine Website das technisch umsetzen muss. Stufe AA ist dabei das in Europa maßgebliche Niveau und der rechtliche Bezugspunkt des BFSG.

    Müssen wir die Website komplett neu bauen?

    In den meisten Fällen nicht. Vieles lässt sich im bestehenden System nachrüsten. Wenn die technische Grundlage Barrierefreiheit grundsätzlich verhindert, ist ein Relaunch der bessere Weg, den wir barrierefrei auf WordPress oder atomic umsetzen.

    Brauchen wir Inhalte in Leichter Sprache?

    Für öffentliche Stellen schreibt die BITV 2.0 Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache für bestimmte Kernbereiche vor. Private Anbieter sind über das BFSG zu verständlichen, klar strukturierten Informationen verpflichtet, auch ohne den vollen Standard der Leichten Sprache.   Wir übersetzen Ihre Inhalte auf Wunsch selbst in Einfache oder Leichte Sprache und lassen Leichte-Sprache-Texte durch geschulte Prüferinnen und Prüfer gegenlesen.

    Können Sie auch Seiten anderer Dienstleister prüfen?

    Ja.   Wir prüfen Websites unabhängig davon, wer sie gebaut hat , und arbeiten auf Wunsch mit Ihrem bestehenden Team oder Dienstleister zusammen.

    Was kostet die Umsetzung der Maßnahmen?

    Der Check (279 €) umfasst Analyse, Prüfbericht und Auswertungsgespräch. Die BFSG-Schulung (349 €) ist ein eigenes Angebot. Sind darüber hinaus technische Anpassungen oder ein Relaunch nötig, stimmen wir Aufwand und Kosten transparent mit Ihnen ab, bevor wir beginnen.

    Barrierefreiheit im Blog

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    Barrierefreiheit: Beratung & Websites.

    Wir prüfen Ihr Webangebot systematisch, beraten Sie persönlich und setzen die erforderlichen Maßnahmen auch gern auf Wunsch um.
    Oli Feiler, Geschäftsführer

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