Systematische Prüfung durch erfahrene Accessibility- und Web-Experten, persönliche Beratung und direkte Umsetzung, nach BFSG und WCAG 2.1 AA.
Eine gute Website muss für möglichst viele Menschen verständlich und bedienbar sein, unabhängig von Sehkraft, Gehör oder Lesefähigkeit. Barrierefreiheit ist deshalb kein nachträglicher Zusatz, sondern Teil professioneller Konzeption.
Das BFSG macht Barrierefreiheit für zahlreiche Anbieter verbindlich. Aber auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt sich Barrierefreiheit: mehr Reichweite, robusterer Code und bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen.
Die meisten Barrieren fallen oft erst auf, wenn sich jemand beschwert oder eine Abmahnung eingeht. Wir analysieren Ihr Webangebot schon zuvor, prüfen Inhalt, Design, Komponenten und technischen Aufbau:
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das BFSG Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft zur Barrierefreiheit, etwa Online-Shops, Buchungs- und Vertragsabschlüsse oder Bankdienstleistungen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Für öffentliche Stellen gelten unabhängig davon weiterhin die Vorgaben der BITV 2.0. Ob und in welchem Umfang Ihr Webangebot betroffen ist, klären wir gern im Einzelfall. Bei Verstößen verlangt die zuständige Marktüberwachungsbehörde zunächst Nachbesserung; erst wenn diese ausbleibt, drohen Vertriebs- oder Nutzungsverbote und Bußgelder bis 100.000 €, unabhängig davon schließen Barrieren potenzielle Kundinnen und Kunden aus.
BFSG und BITV 2.0 regeln, wer zur Barrierefreiheit verpflichtet ist. Die Web Content Accessibility Guidelines und die europäische Norm EN 301 549 legen fest, wie eine Website das technisch umsetzen muss. Stufe AA ist dabei das in Europa maßgebliche Niveau und der rechtliche Bezugspunkt des BFSG.
In den meisten Fällen nicht. Vieles lässt sich im bestehenden System nachrüsten. Wenn die technische Grundlage Barrierefreiheit grundsätzlich verhindert, ist ein Relaunch der bessere Weg, den wir barrierefrei auf WordPress oder atomic umsetzen.
Für öffentliche Stellen schreibt die BITV 2.0 Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache für bestimmte Kernbereiche vor. Private Anbieter sind über das BFSG zu verständlichen, klar strukturierten Informationen verpflichtet, auch ohne den vollen Standard der Leichten Sprache. Wir übersetzen Ihre Inhalte auf Wunsch selbst in Einfache oder Leichte Sprache und lassen Leichte-Sprache-Texte durch geschulte Prüferinnen und Prüfer gegenlesen.
Ja. Wir prüfen Websites unabhängig davon, wer sie gebaut hat , und arbeiten auf Wunsch mit Ihrem bestehenden Team oder Dienstleister zusammen.
Der Check (279 €) umfasst Analyse, Prüfbericht und Auswertungsgespräch. Die BFSG-Schulung (349 €) ist ein eigenes Angebot. Sind darüber hinaus technische Anpassungen oder ein Relaunch nötig, stimmen wir Aufwand und Kosten transparent mit Ihnen ab, bevor wir beginnen.
Das Erheben, Speichern und Verarbeiten Ihrer Daten aus diesem Formular erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Nähere Informationen zum Datenschutz und dem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Ihren Rechten als betroffene Person entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.