Am 31. März 2026 ging ein Förderportal offline, ohne dass es jemand vermisste. Digital Jetzt, der Investitionszuschussfür digitale Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen, war zu diesem Zeitpunkt längst tot: Die Förderrichtlinie war bereits am 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Das Portal überlebte das Programm um weitere 27 Monate.
Ein gutes Jahr zuvor, zum 1. Januar 2025, war bereits go-digital ausgelaufen, jenes andere große Bundesprogramm, auf dessen Förderquote eine ganze Generation von Digitalberatungen ihre Angebote kalkuliert hatte.
Zum 1. Juli 2025 verschwand dann auch der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380) der KfW, aufgeteilt in zwei getrennte Nachfolgeprogramme: den ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512) und den ERP-Förderkredit Innovation (513/514). Beim Digitalisierungskredit gibt es seither für anspruchsvollere Vorhaben zusätzlich einen Förderzuschuss von bis zu 3 Prozent in der Stufe LevelUp oder bis zu 5 Prozent in der Stufe HighEnd, gedeckelt auf 200.000 Euro.
Wer im Netz nach Fördergeld für die eigene Digitalisierung sucht, stößt ständig auf solche Nachrufe. Das verleitet zu einem Fehlschluss: Der Staat habe sich aus der Sache zurückgezogen. Tatsächlich hat die Förderung vor allem ihre Form gewechselt: Der Bund berät, verbilligt Kredite und belohnt Forschung über das Steuerrecht; direkte Zuschüsse für die konkrete Umsetzung sind weitgehend in die Länder gewandert.
Ob ein digitales Vorhaben gefördert wird, entscheidet deshalb nicht allein sein Nutzen, sondern bisweilen auch die Postleitzahl des Unternehmens. Fördergeld ist nicht verschwunden. Es hat seine Adresse, sein Instrument und seinen Kalender geändert.
Bayern zeigt das Prinzip in Reinform. Der Digitalbonus.Bayern wurde nicht eingestellt, sondern neu aufgelegt und läuft nun bis zum 31. Dezember 2027. Kleine Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme erhalten bis zu 50 Prozent ihrer förderfähigen Ausgaben erstattet, ab einer Mindestinvestition von 4.000 Euro.
Konkret sind das 7.500 Euro beim Digitalbonus Standard, bis zu 30.000 Euro bei der Digitalbonus-Plus-Variante für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt. Seit Mai 2025 läuft die Antragstellung ausschließlich über das ELSTER-Unternehmenskonto, die Förderung selbst erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung der EU.
Wie wörtlich dieses Zeitregime zu verstehen ist, zeigt bereits die Antragstellung: Für den Digitalbonus wird jeden Monat nur ein begrenztes Kontingent freigegeben. Ist es ausgeschöpft, bleibt nur der nächste Monat.
Begonnen werden darf mit dem Vorhaben dagegen schon, sobald der Eingang des vollständigen elektronischen Förderantrags bestätigt ist, nicht erst nach dem Bewilligungsbescheid. Als Beginn der Maßnahme zählt dabei die rechtsverbindliche Bestellung oder Beauftragung, nicht die Rechnung.
Und selbst das Kontingent ist kein festes Recht, sondern das Ergebnis jährlicher Haushaltsverhandlungen: Im Frühjahr 2026 beantragten SPD und Grüne, die Mittel für 2026 von 22,8 auf bis zu 30 Millionen Euro anzuheben. Beide Änderungsanträge wurden am 22. April 2026 abgelehnt. Es blieb bei 22,8 Millionen Euro für 2026 und 17,8 Millionen für 2027, deutlich weniger, als jeweils gefordert. Ein Förderprogramm ist kein Naturgesetz, sondern ein jährlich neu verhandelter Kompromiss.
Nicht jedes Bundesinstrument ist so vergänglich wie Digital Jetzt und go-digital. Im gegenwärtigen Angebot zeigt sich ein Muster: Die verbliebenen Bundesinstrumente beraten, finanzieren oder belohnen Forschung. Den gewöhnlichen Austausch eines Systems gegen ein moderneres bezuschussen sie kaum noch.
Die bundesweiten Mittelstand-Digital-Zentren beraten seit 2021 kostenfrei und anbieterneutral zu Digitalisierung, KI und IT-Sicherheit, mit eigenen KI-Trainerinnen und -Trainern vor Ort; bis Ende 2025 erreichten sie rund 360.000 Unternehmen. Das bestehende Netzwerk läuft schrittweise bis Ende 2026 aus, ab 2027 folgt ein neu aufgestelltes mit zusätzlichen CYBERsicher-Trainern.
Hinzu kommt ZIM für technologisch anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit echtem technischem Risiko: Kleine Unternehmen erreichen hier, je nach Standort, Förderquoten von 40 bis 45 Prozent und Zuschüsse von bis zu 310.500 Euro. Gewöhnliche Softwareeinführung oder kundenspezifische Umsetzung genügt dafür allerdings nicht.
Und die Forschungszulage, die kleinen und mittleren Unternehmen bereits 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen gewährt, wurde zum 1. Januar 2026 an anderer Stelle großzügiger: Die jährliche Bemessungsgrundlage stieg von 10 auf 12 Millionen Euro, womit sich der rechnerische KMU-Höchstbetrag von 3,5 auf 4,2 Millionen Euro erhöht. Für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen haben, werden zudem Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent der übrigen förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt.
Viele Programme verlangen einen nachweisbaren Digitalisierungssprung im Betrieb: die Ablösung von Excel-Listen und Zuruf durch ein ERP- oder Dokumentenmanagement-System, die Automatisierung von Rechnungswesen und Zeiterfassung, IT-Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung oder Backup-Konzepte, und, sobald Standardsoftware an ihre Grenzen stößt, individuell programmierte Anwendungen für genau die Prozesse, die kein Baukasten abbildet.
Ob eine individuell entwickelte Anwendung förderfähig ist, hängt deshalb von Programm, Antragsteller und dem belegbaren qualitativen Fortschritt gegenüber dem bisherigen Zustand ab.
Eine Regel teilen fast alle klassischen Projektförderungen: Vor der Beauftragung oder dem Vertragsschluss muss der sogenannte Vorhabenbeginn geklärt sein. Wie früh tatsächlich losgelegt werden darf, unterscheidet sich aber von Programm zu Programm.
Der Digitalbonus Bayern begnügt sich mit der elektronischen Eingangsbestätigung, andere Programme verlangen den vollständigen Bewilligungsbescheid, und die Forschungszulage folgt einer ganz eigenen Logik: Sie wird erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres für die in diesem Zeitraum entstandenen und dokumentierten Aufwendungen beantragt. Die sichere Reihenfolge bleibt deshalb immer dieselbe: Programm bestimmen, Richtlinie zum Vorhabenbeginn prüfen, erst dann beauftragen.
Die meisten dieser Programme setzen eine gewerbliche Tätigkeit oder Steuerpflicht voraus. Gemeinnützige, steuerbefreite Vereine, Verbände und Fachgesellschaften fallen deshalb häufig aus dem Raster, obschon gerade sie zu den intensivsten Nutzern von Mitgliederverwaltung, Kommunikation und interner Organisation zählen. Für sie existiert eine eigene, deutlich kleinere Förderspur, mit einem Status, der sich von Programm zu Programm unterscheidet.
Stand: September 2026
Von diesen vier Beispielen ist im September 2026 nur eines wirklich offen ansprechbar: Nordrhein-Westfalen. Wer als Verein, Verband oder Fachgesellschaft sucht, kommt deshalb an einem aktuellen Blick in die Förderdatenbank des Bundes und der Länder kurz vor der eigenen Antragstellung nicht vorbei – jede hier genannte Angabe kann sich bis zur Lektüre bereits wieder verändert haben.
Vergünstigte Softwarelizenzen für gemeinnützige Organisationen gibt es bei Stifter-helfen auch unabhängig von diesen Förderrunden.