Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

BFSG: Was Webseitenbetreiber jetzt über Barrierefreiheit wissen müssen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verändert die Anforderungen an viele digitale Angebote. Wer online verkauft, Buchungen ermöglicht oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbietet, muss Barrierefreiheit nicht länger als freiwillige Zusatzleistung verstehen, sondern als verbindlichen Qualitätsstandard.

von Oli Feiler · 20. April 2026

Was das BFSG für Webseiten bedeutet

Es gibt Gesetze, die man als Unternehmen zur Kenntnis nimmt, abheftet und irgendwann an die Rechtsabteilung delegiert. Und es gibt Gesetze, die sehr viel grundsätzlicher in die digitale Praxis eingreifen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, gehört zur zweiten Kategorie. Denn es stellt eine Frage, die eigentlich längst selbstverständlich sein sollte: Ist ein digitales Angebot für alle Menschen nutzbar – oder nur für jene, die sehen, hören, klicken und navigieren wie im Lehrbuch?

Genau darin liegt die eigentliche Relevanz des Gesetzes. Es geht nicht nur um Paragrafen, Prüfverfahren oder formale Konformität. Es geht um Zugänglichkeit im wörtlichen Sinn. Eine Website, die nicht mit der Tastatur bedienbar ist, ein Buchungsprozess, der Screenreader ins Leere laufen lässt, ein Formular ohne nachvollziehbare Fehlermeldung oder ein PDF, das nur aussieht wie Information, aber nicht als solche nutzbar ist: All das sind keine Randprobleme mehr. Es sind Barrieren. Und Barrieren sind, digital wie analog, nie neutral.

Für wen das BFSG relevant ist

Nicht jede Website ist automatisch betroffen. Aber sehr viele digitale Angebote sind näher am Thema, als ihre Betreiber zunächst annehmen. Relevant wird das Gesetz überall dort, wo Websites oder Apps nicht bloß informieren, sondern eine konkrete Dienstleistung für Verbraucher:innen erbringen oder anbahnen. Dazu zählen insbesondere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also digitale Angebote, die auf individuelle Anfrage im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden. Auch Online-Buchungen oder Online-Shops können darunterfallen. (1)

Gerade in der Praxis zeigt sich, dass die Abgrenzung selten so sauber ist, wie Unternehmen sie sich wünschen. Die vermeintliche Unternehmenswebsite ist oft längst kein reiner Imageauftritt mehr, sondern zugleich Servicekanal, Vertriebssystem und Transaktionsoberfläche. Wer also glaubt, das BFSG betreffe nur große Shops oder öffentliche Stellen, liegt häufig daneben. Das Gesetz zielt genau auf jene digitalen Schnittstellen, an denen Menschen tatsächlich handeln, entscheiden, buchen, kaufen oder kommunizieren. Zugleich gilt eine relevante Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen vom Gesetz ausgenommen. (2)

Warum Barrierefreiheit mehr ist als ein technischer Pflichtpunkt

Barrierefreiheit wird noch immer zu oft wie ein Zusatzmodul behandelt. Als wäre sie etwas, das man am Ende eines Projekts noch „mitdenkt“, wenn Budget, Zeit und Nerven es zulassen. Genau diese Haltung rächt sich. Denn Accessibility ist kein Feintuning. Sie greift tief in Informationsarchitektur, Designsystem, Redaktion, Entwicklung und Qualitätssicherung ein.

Eine wirklich barrierefreie Website entsteht nicht durch ein paar nachträgliche Korrekturen. Sie entsteht dort, wo Struktur ernst genommen wird. Bei sauber gesetzten Überschriften. Bei klaren Formularlogiken. Bei verständlichen Interaktionen. Bei Kontrasten, die nicht nur auf schicken Moodboards funktionieren. Bei Komponenten, die auch ohne Maus bedienbar bleiben. Und bei Inhalten, die nicht nur irgendwie vorhanden, sondern tatsächlich verständlich und zugänglich sind.

Barrierefreiheit ist deshalb fast immer auch eine Systemfrage. Wer auf gewachsenen Insellösungen sitzt, auf uneinheitlichen Modulen, nachträglich zusammengesetzten Formularstrecken, Sonderlogiken im Frontend und Redaktionsprozessen ohne klare Komponentenregeln, hat in der Regel nicht nur ein UX-Problem, sondern ein strukturelles Accessibility-Problem. Barrieren entstehen selten an einer einzigen Stelle. Sie entstehen dort, wo Architektur inkonsistent wird: wenn Navigation, Interaktion, Semantik und Inhaltslogik je nach Seitentyp anderen Regeln folgen. Gerade deshalb ist Barrierefreiheit ein starkes Argument für modulare, sauber dokumentierte Systeme. Nicht weil Modularität automatisch barrierefrei macht, sondern weil sie Wiederholbarkeit, Testbarkeit und Verbindlichkeit ermöglicht.

Welche Anforderungen Webseitenbetreiber besonders ernst nehmen sollten

In vielen Projekten zeigt sich ein typisches Missverständnis. Man konzentriert sich auf den Checkout, das Kontaktformular oder den Login und hofft, damit sei der Pflicht genüge getan. Doch digitale Barrierefreiheit endet nicht an der Kasse. Bei betroffenen Angeboten spricht vieles dafür, dass tatsächlich die gesamte Website oder App die Anforderungen erfüllen muss. Das betrifft ausdrücklich auch Dokumente, die im Rahmen der Überwachung stichprobenhaft geprüft werden können. Zusätzlich nennt die BFSGV für den elektronischen Geschäftsverkehr besonders sensible Funktionen wie Identifizierung, Authentifizierung, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen. (3)

Besonders kritisch sind also alle Funktionen, bei denen Nutzer:innen aktiv handeln müssen: Navigation, Suche, Formulare, Registrierung, Authentifizierung, Sicherheitsabfragen, Zahlungsprozesse und Bestätigungsschritte. Genau dort entscheidet sich, ob ein Angebot tatsächlich zugänglich ist oder nur auf dem Papier so wirkt.

Ebenso wichtig ist der Umgang mit Dokumenten. Noch immer werden PDFs in vielen Unternehmen wie digitale Ablagekisten behandelt. Was im CMS unbequem ist, landet im Download. Für Barrierefreiheit ist das oft fatal. Denn ein schlecht aufbereitetes PDF ist nicht einfach nur ein technisches Detail, sondern häufig eine vollständige Nutzungssperre. Wer ernsthaft barrierefrei arbeiten will, muss also auch seine Dokumentenpraxis überprüfen. Die Anforderungen an solche Dokumente werden in der EN 301 549 ausdrücklich mitgedacht. (4)

BFSG in der Praxis: Wo Unternehmen typischerweise scheitern

Die Probleme sind selten spektakulär. Meist sind sie banal, hartnäckig und systemisch. Ein Button ohne klaren Namen. Ein Akkordeon, das visuell funktioniert, aber semantisch nichts erzählt. Ein Cookie-Banner, das Tastaturnutzer in eine Sackgasse führt. Eine Terminbuchung, die mobil hübsch aussieht, aber für Screenreader unlesbar bleibt. Ein Redaktionsprozess, der PDFs produziert, statt Inhalte strukturiert auszuspielen.

Die meisten Barrieren entstehen nicht aus böser Absicht. Sie entstehen aus Routinen. Aus Templates, die nie sauber geprüft wurden. Aus Designentscheidungen, die nur visuell gedacht sind. Aus Entwicklungslogiken, die Robustheit mit Funktion verwechseln. Und aus dem alten Reflex, Barrierefreiheit erst dann ernst zu nehmen, wenn sie extern eingefordert wird.

Genau deshalb ist das BFSG für viele Unternehmen so heilsam wie unbequem. Es holt das Thema aus der moralischen Wohlfühlzone und verankert es dort, wo es hingehört: in den regulären digitalen Qualitätsprozess.

Welche Rolle WCAG und EN 301 549 spielen

Wer sich mit dem Thema ernsthaft beschäftigt, stößt schnell auf zwei Ebenen, die man auseinanderhalten sollte: WCAGund EN 301 549. Die WCAG formulieren die eigentlichen Anforderungen an zugängliche digitale Inhalte: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Sie sind gewissermaßen die Grammatik barrierefreier Interfaces. EN 301 549 ist dagegen der europäische Normrahmen für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologie. Für Webangebote übernimmt er WCAG 2.1; zugleich reicht er weiter und bezieht ausdrücklich auch elektronische Dokumente sowie Nicht-Web-Software ein, etwa native mobile Apps. (5)

Der Unterschied ist nicht bloß terminologisch. Für viele Organisationen liegt das eigentliche Accessibility-Problem eben nicht nur auf der Website selbst, sondern in Downloadstrecken, Formular-PDFs, Mitgliederbereichen, Portalen oder begleitenden Softwareoberflächen. Wer nur Seitenlayouts prüft, greift deshalb zu kurz. Entscheidend ist die gesamte digitale Nutzungsstrecke.

Gleichzeitig entwickelt sich der fachliche Stand weiter. WCAG 2.2 ist heute der aktuellere Referenzpunkt und ergänzt WCAG 2.1 um zusätzliche Erfolgskriterien. Wer heute nur auf das Mindestmaß baut, baut oft schon auf den Stand von gestern. (6)

Die oft vergessene Pflicht: Informationen zur Barrierefreiheit

Viele Teams sprechen ausführlich über Kontraste und erstaunlich wenig über Dokumentationspflichten. Dabei verlangt das BFSG bei betroffenen Dienstleistungen auch Informationen darüber, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Im elektronischen Geschäftsverkehr müssen zudem Informationen zur Barrierefreiheit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen bereitgestellt werden, soweit diese vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur zur Verfügung gestellt werden.

Aus UX-Sicht ist das mehr als eine juristische Fußnote. Denn gute Barrierefreiheit zeigt sich nicht nur in der Umsetzung, sondern auch in ihrer Auffindbarkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Wer Nutzern erklären muss, wie zugänglich ein Angebot ist, muss in aller Regel erst einmal selbst verstanden haben, wie es aufgebaut ist.

BFSG-Checkliste: Was Webseitenbetreiber jetzt prüfen sollten:

Damit das Thema nicht im Abstrakten bleibt, hilft ein nüchterner Blick auf die eigene Plattform. Diese Punkte sollten Unternehmen sauber prüfen:

  • Ist klar, welche Bereiche der Website oder App tatsächlich Dienstleistungen für Verbraucher:innen abbilden?
  • Sind Navigation, Menüs, Buttons, Tabs, Modals und Formulare vollständig mit der Tastatur bedienbar?
  • Gibt es sichtbare Fokuszustände und eine nachvollziehbare Fokusreihenfolge?
  • Sind Überschriften, Listen, Bereiche und Formulare semantisch korrekt ausgezeichnet?
  • Haben Bilder sinnvolle Alternativtexte, wenn sie Inhalte transportieren?
  • Stimmen Kontraste, Schriftgrößen und responsives Verhalten auch unter Zoom oder auf kleinen Displays?
  • Sind Fehlermeldungen verständlich, Hinweise eindeutig und Pflichtfelder sauber erkennbar?
  • Funktionieren Login, Authentifizierung, Sicherheitsabfragen und Zahlungsstrecken auch mit assistiven Technologien?
  • Sind eingebundene PDFs, Downloads und andere Dokumente tatsächlich zugänglich?
  • Gibt es klare Zuständigkeiten für Accessibility in Redaktion, Design, Entwicklung und Qualitätssicherung?
  • Wird Barrierefreiheit getestet – automatisiert und manuell?
  • Sind Informationen zur Barrierefreiheit nachvollziehbar und gut auffindbar auf der Website platziert?

Wer bei mehreren Punkten ins Stocken gerät, hat kein Imageproblem, sondern ein Strukturproblem.

Wie Unternehmen jetzt sinnvoll vorgehen sollten

Der schlechteste Weg ist hektischer Aktionismus. Der zweitschlechteste ist Verdrängung. Sinnvoll ist etwas Drittes: eine ehrliche Bestandsaufnahme. Welche digitalen Angebote sind betroffen? Welche Nutzerpfade sind kritisch? Welche Komponenten wiederholen die Probleme systematisch? Welche Inhalte, Dokumente oder Prozesse erzeugen immer wieder neue Barrieren?

Erst wenn diese Fragen sauber beantwortet sind, lohnt sich die Priorisierung. Meist beginnt gute Accessibility-Arbeit nicht mit dem kompletten Relaunch, sondern mit einer strukturierten Analyse, einem Audit, klar benannten Quick Wins und einer realistischen Roadmap. Genau dort trennt sich symbolische Barrierefreiheit von wirksamer Barrierefreiheit.

Wir sagen das bewusst aus der Perspektive langjähriger Praxis: Das Thema lässt sich weder mit einem Overlay lösen noch mit einem hastig installierten Plugin. Wer digitale Barrierefreiheit ernst nimmt, muss an Systemen arbeiten, nicht an Symptomen.

Fazit: Das BFSG ist kein Störfaktor, sondern ein Korrektiv

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist bei genauerem Hinsehen kein Fremdkörper im digitalen Arbeiten. Es ist ein Korrektiv. Es erinnert eine Branche, die gern von Nutzerzentrierung spricht, daran, dass Nutzer:innen nicht alle gleich sind. Nicht alle navigieren mit einer Maus. Nicht alle erkennen kleine Kontraste. Nicht alle füllen Formulare in der vorgesehenen Reihenfolge aus. Und nicht alle können sich durch schlecht gedachte Interfaces hindurch improvisieren.

Genau deshalb ist Barrierefreiheit kein Sonderthema. Sie ist eine Frage digitaler Sorgfalt. Und vielleicht auch eine Frage professioneller Haltung. Denn wer digitale Angebote baut, baut immer auch Zugänge – oder eben Exklusion.

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Barrierefreiheit professionell prüfen

Ihre Website oder App wird analysiert, kritische Barrieren werden identifiziert und die nächsten technischen, redaktionellen und strukturellen Schritte klar priorisiert benannt.
Oli Feiler, UI/UX-Designer