Datenschutzbeschwerde wegen fehlender HTTPS-Verschlüsselung
Ein Unternehmer erhielt wegen fehlender HTTPS-Verschlüsselung einen Brief vom Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA). Wie Sie Bußgelder vermeiden können.
Ein Unternehmer erhielt wegen fehlender HTTPS-Verschlüsselung einen Brief vom Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA). Wie Sie Bußgelder vermeiden können.
Mit amtlich anmutenden Schreiben versucht die sog. Datenschutzauskunft-Zentrale Unternehmen zu täuschen und gnadenlos abzuzocken. Wir klären auf.
Die DSGVO lehrt Unternehmern das Fürchten vor Abmahnungen, Kosten und Dokumentationspflichten. Bereits seit 24. Mai 2016 ist die neue europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft, ab 25. Mai 2018 ist sie nun nach einer zweijährigen Übergangszeit unmittelbar anwendbar. Sind Sie bereits auf die DSGVO vorbereitet?