Viele Unternehmen benötigen einen Datenschutzbeauftragten. Anstelle einen wertvollen Mitarbeiter inhouse zu schulen und für die umfangreichen Arbeiten abzustellen bietet urbanstudio Ihnen externe Datenschutzbeauftragte als kosteneffektive Alternative.
Die vielen Vorteile liegen auf der Hand:
Informieren Sie sich gern auf dieser Seite darüber, wir wir Ihnen in puncto Datenschutz deutschlandweit zur Seite stehen können. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch zur Verfügung.
Unser Pauschalpreis beinhaltet das Honorar für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen. Die Benennung ist in Art. 37 DSGVO und §38 I BDSG-NEU gesetzlich vorgeschrieben.
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen laut Art. 32 I lit. d DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um ein dem jeweiligen Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten und ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen bereitzustellen. Der Datenschutzbeauftragte übernimmt dabei die Pflicht zur Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie die Durchführung regelmäßiger Audits.
Online-Audit inklusive, Vor-Ort-Audit nach Absprache jederzeit möglich.
Die DSGVO verpflichtet in Art. 39 I lit. a und b den Datenschutzbeauftragten zur Schulung der Mitarbeiter des Verantwortlichen. Die Schulung muss jährlich von jedem Mitarbeiter, der mit personenbezogenen Daten Kontakt hat, abgelegt werden. Nach erfolgreichem Abschluss einer kurzen Prüfung erhält jeder Mitarbeiter ein Datenschutz-Zertifikat, das ein Jahr gültig ist. Die Schulung und die Prüfung bietet urbanstudio auch online an.
Folgende Aufgaben übernimmt der Datenschutzbeauftragte laut Art. 39 I DSGVO:
Außerdem ist der Datenschutzbeauftragte Ansprechpartner für die Betroffenen gm. Art. 38 IV DSGVO.
Gemäß Art. 35 DSGVO führt der Verantwortliche eine Abschätzung der Folgen vorgesehener Verarbeitungsvorgänge zum Schutz personenbezogener Daten durch (eine sog. Datenschutz-Folgenabschätzung). Unbedingt dann, wenn neue Technologien zum Einsatz kommen und die Verarbeitung auf Grund der Art, des Umfangs, des Zwecks und der Umstände ein erhöhtes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen. Bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung hat der Verantwortliche gemäß Art. 35 II DSGVO den Datenschutzbeauftragten hinzuzuziehen.
Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten helfen Ihnen gern bei der Erstellung einer umfassenden und gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz-Dokumentation. Außerdem sind wir gern bei der Ausarbeitung von Verträgen über Auftragsverarbeitung sowie der Erstellung der Verzeichnisse über die Verarbeitungstätigkeiten und der Erstellung der Kategorieverzeichnisse behilflich.
Die Kosten werden zum Stundensatz von 89 Euro (zzgl. MwSt.) abgerechnet.
Das Erheben, Speichern und Verarbeiten Ihrer Daten aus diesem Formular erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Nähere Informationen zum Datenschutz und dem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Ihren Rechten als betroffene Person entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist in Art. 37 DSGVO und ergänzend in §38 I BDSG (neu) gesetzlich geregelt. Einen Datenschutzbeauftragten muss Ihr Unternehmen hiernach berufen:
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen benötigen, erörtern wir den möglichen Bedarf gern unverbindlich am Telefon.
Kurz: Ja. Viele Vereine benötigen einen Datenschutzbeauftragten, wir haben einschlägige Erfahrung und können dem Vorstand und den Mitgliedern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Gern kommen wir bei Ihnen für ein unverbdinliches Kennenlernen vorbei.
Ja, für verschiedene Arztpraxen stellen wir bereits einen externen Datenschutzbeauftragten. Und selbstverständlich beraten wir auch Ihre Praxis gern in puncto Datenschutz und Datensicherheit. Hier sind wir auch gern Ansprechpartner für die Patienten, helfen bei der nötigen Patienteninformation und unterstützen Sie bei der Erfüllung wichtiger Dokumentationspflichten.
Viele Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten können wir für Sie auch von Berlin aus wahrnehmen. Persönliche Termine sind aber deutschlandweit jederzeit möglich. Wirklich nötig sind sie aber nur sehr selten.
Haben Sie weitere Fragen?
Rufen Sie uns gern via 030 / 217 990 470 an oder schreiben Sie eine E-Mail an post@urbanstudio.de.