Datenschutzberatung und externer Datenschutzbeauftragter aus Berlin

Externer Daten­schutz­beauftragter

Wenn Sie regelmäßig personen­bezogene Daten verarbeiten können unsere zertifizierten Daten­schutz­beauftragten Ihrem Unternehmen ohne Interessens­konflikt als externe Daten­schutz­beauftragte zur Seite stehen.

Externer Daten­schutz­beauf­tragter

Viele Unternehmen benötigen einen Daten­schutz­beauf­tragten. Anstelle einen wertvollen Mitarbeiter inhouse zu schulen und für die umfangreichen Arbeiten abzustellen bietet urbanstudio Ihnen externe Daten­schutz­beauf­tragte als kosteneffektive Alternative.

Die vielen Vorteile liegen auf der Hand:

  • Kostenvorteil: Keine Kosten für Aus- und Weiter­bildung
  • Interessen­konflikt vermeiden: unabhängige und objektive Beratung
  • Flexibilität: Sie können die Zusammenarbeit jederzeit beenden
  • Synergien: Unsere Erfahrungen fließt in die individuelle Beratung ein
  • Ressourcen schützen: Ihre Mitarbeiter arbeiten produktiv für Ihren Erfolg

Informieren Sie sich gern auf dieser Seite darüber, wir wir Ihnen in puncto Daten­schutz deutschland­weit zur Seite stehen können. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbst­verständlich telefonisch zur Verfügung.

Unsere Leistungen

  • Aufbau der Daten­schutz-Dokumentation (Verzeichnis über die Verarbeitungs­tätigkeiten ua.)
  • Unterstützung bei der Erstellung Ihres Daten­schutz­handbuchs
  • Verwaltung der internen Daten­schutz­prozesse
  • Beratung bei der Daten­schutz-Folgen­abschätzung
  • Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Entwicklung von Datenschutzrichtlinien für Ihr Unternehmen
  • Beratung bezüglich aktueller Datenschutzfragen
  • Schulung und Belehrung der Mitarbeiter
  • regelmäßige Informationen zu daten­schutz­rechtlichen Regeln
  • Auskunft­serteilung an Betroffene (Kunden etc.)
  • Ansprechpartner für Fragen der Aufsichts­behörden
  • Beratung zu Datensicherheit in Ihrem Unternehmen
Externer Datenschutzbeauftragter aus Berlin

Daten­schutz­beauftragter für Unternehmen

Für den Einsatz unserer externen Daten­schutz­beauftragten für Unternehmen, Ärzte und Vereine berechnen wir individuelle monatliche Pauschal­preise.

Benennung des Daten­schutz­beauftragten

Unser Pauschalpreis beinhaltet das Honorar für die Benennung eines Daten­schutz­beauftragten für Ihr Unternehmen. Die Benennung ist in Art. 37 DSGVO und §38 I BDSG-NEU gesetzlich vorgeschrieben.

Jährliches (Online-)Audit

Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen laut Art. 32 I lit. d DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um ein dem jeweiligen Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten und ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen bereitzustellen. Der Datenschutzbeauftragte übernimmt dabei die Pflicht zur Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie die Durchführung regelmäßiger Audits.
Online-Audit inklusive, Vor-Ort-Audit nach Absprache jederzeit möglich.

Jährliche Schulung der Mitarbeiter

Die DSGVO verpflichtet in Art. 39 I lit. a und b den Daten­schutz­beauftragten zur Schulung der Mitarbeiter des Verantwortlichen. Die Schulung muss jährlich von jedem Mitarbeiter, der mit personen­bezogenen Daten Kontakt hat, abgelegt werden. Nach erfolgreichem Abschluss einer kurzen Prüfung erhält jeder Mitarbeiter ein Daten­schutz-Zertifikat, das ein Jahr gültig ist. Die Schulung und die Prüfung bietet urbanstudio auch online an.

Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Daten­schutz­beauftragten

Folgende Aufgaben übernimmt der Daten­schutz­beauftragte laut Art. 39 I DSGVO:

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftrags­verarbeiters und der Beschäftigten bezüglich ihrer Pflichten nach der DSGVO und anderer Daten­schutz­vorschriften
  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezogen auf den Schutz personenbezogener Daten
  • Beratung und Unterstützung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung, Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung derselben gemäß Art. 35 DSGVO
  • Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden
  • Korrespondenz mit den Aufsichtsbehörten in allen mit der Datenverarbeitung verknüpften Fragen, einschließlich der Konsulatation aus Art. 36 DSGVO
  • umfassende Beratung zu allen Fragen des Datenschutzes

Außerdem ist der Daten­schutz­beauftragte Ansprechpartner für die Betroffenen gm. Art. 38 IV DSGVO.

Beratung und Mitwirkung bei der Erstellung der Daten­schutz-Folgen­abschätzungen

Gemäß Art. 35 DSGVO führt der Verantwortliche eine Abschätzung der Folgen vorgesehener Verarbeitungs­vorgänge zum Schutz personen­bezogener Daten durch (eine sog. Daten­schutz-Folgen­abschätzung). Unbedingt dann, wenn neue Technologien zum Einsatz kommen und die Verarbeitung auf Grund der Art, des Umfangs, des Zwecks und der Umstände ein erhöhtes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen. Bei der Durchführung der Daten­schutz-Folgen­abschätzung hat der Verantwortliche gemäß Art. 35 II DSGVO den Daten­schutz­beauftragten hinzuzuziehen.

Unterstützung der Verantwortlichen

Gern beraten und helfen wir Ihnen als Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter bei der Datenschutz-Dokumentation.

Unsere zertifizierten Daten­schutz­beauftragten helfen Ihnen gern bei der Erstellung einer umfassenden und gesetzlich vorgeschriebenen Daten­schutz-Dokumentation. Außerdem sind wir gern bei der Ausarbeitung von Verträgen über Auftrags­verarbeitung sowie der Erstellung der Verzeichnisse über die Verarbeitungs­tätigkeiten und der Erstellung der Kategorie­verzeichnisse behilflich.

Die Kosten werden zum Stundensatz von 89 Euro (zzgl. MwSt.) abgerechnet.

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Externer Datenschutzbeauftragter

Details zu diesem Produkt weiter oben auf der Seite.

Das Erheben, Speichern und Verarbeiten Ihrer Daten aus diesem Formular erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Nähere Informationen zum Datenschutz und dem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Ihren Rechten als betroffene Person entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen zum externen Daten­schutz­beauftragten

Braucht mein Unternehmen einen Daten­schutz­beauftragten?

Die Bestellung eines Daten­schutz­beauftragten ist in Art. 37 DSGVO und ergänzend in §38 I BDSG (neu) gesetzlich geregelt. Einen Daten­schutz­beauftragten muss Ihr Unternehmen hiernach berufen:

  • Wenn "in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personen­bezogener Daten" beschäftigt sind. Personen­bezogene Daten sind sind - kurz gesagt - alle Informationen, die eine natürliche Person direkt oder indirekt identifizierbar machen, zum Beispiel Name, Anschrift aber auch Kontonummer, IP-Adresse, KFZ-Kennzeichen.
  • Wenn das Unternehmen "personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungs­forschung" verarbeitet.
  • Wenn der Geschäfts­zweck des Unternehmens "in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten [...] oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten [...] besteht". Besondere Kategorien von Daten sind sensible Daten wie beispielsweise Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse Ansichten, Sexualleben, sog. rassische und ethnische Herkunft.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie einen Daten­schutz­beauftragten für Ihr Unternehmen benötigen, erörtern wir den möglichen Bedarf gern unverbindlich am Telefon.

Können Sie auch Vereinen einen Daten­schutz­beauftragten stellen?

Kurz: Ja. Viele Vereine benötigen einen Daten­schutz­beauftragten, wir haben einschlägige Erfahrung und können dem Vorstand und den Mitgliedern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Gern kommen wir bei Ihnen für ein unverbdinliches Kennenlernen vorbei.

Haben Sie Erfahrung bei der Betreuung von Ärzten?

Ja, für verschiedene Arztpraxen stellen wir bereits einen externen Daten­schutz­beauftragten. Und selbst­verständlich beraten wir auch Ihre Praxis gern in puncto Daten­schutz und Daten­sicherheit. Hier sind wir auch gern Ansprech­partner für die Patienten, helfen bei der nötigen Patienteninformation und unterstützen Sie bei der Erfüllung wichtiger Dokumentationspflichten.

Ist eine Zusammenarbeit außerhalb Berlins sinnvoll?

Viele Aufgaben eines externen Daten­schutz­beauftragten können wir für Sie auch von Berlin aus wahrnehmen. Persönliche Termine sind aber deutschlandweit jederzeit möglich. Wirklich nötig sind sie aber nur sehr selten.

Haben Sie weitere Fragen?
Rufen Sie uns gern via 030 / 217 990 470 an oder schreiben Sie eine E-Mail an post@urbanstudio.de.